Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites: Was ab Juli 2025 gesetzlich gilt – und wie Sie jetzt handeln sollten
- Stephanie Winter

- 2. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Aug.
Ab Juli 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt neue gesetzliche Verpflichtungen für digitale Angebote mit sich. Für viele Unternehmer:innen bedeutet das: Die eigene Website muss nicht nur schön, schnell und suchmaschinenoptimiert sein, sondern auch für alle Menschen nutzbar – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist damit nicht länger ein "Nice-to-have", sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer jetzt handelt, reduziert Risiken und verbessert zugleich Usability, SEO und das Markenimage.

Was genau regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Es verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen. Besonders relevant:
Websites und mobile Anwendungen von E-Commerce- und Dienstleistungsanbietern
Selbstbedienungsterminals (z. B. Bankomaten, Ticketautomaten)
Digitale Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Books, Streamingdienste etc.
Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wer ist betroffen – und wer (noch) nicht?
Vom Gesetz betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten und:
mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder
mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen.
Ausnahme: Kleinstunternehmen sind formal von der Verpflichtung ausgenommen. Dennoch kann es für sie strategisch sinnvoll sein, Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen: zur Vermeidung von Abmahnungen, zur Verbesserung der Reichweite (SEO!) und zur Imagepflege.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Websites?
Damit eine Website als barrierefrei gilt, sollte sie insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
Alt-Texte für alle Bilder
Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
Hohe Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
Zoom- und Skalierbarkeit ohne Layoutprobleme
Screenreader-Kompatibilität durch semantisch korrektes HTML
Verzicht auf nicht-barrierefreie CAPTCHAs
Logische Seitenstruktur und klare Navigation
Was droht bei Verstoß?
Ab Juli 2025 können Menschen mit Behinderungen oder entsprechende Organisationen Verstöße melden. Mögliche Folgen:
Abmahnungen durch Verbraucherschutz- oder Behindertenorganisationen
Verwaltungsstrafen
Reputationsschäden
So setzen Sie Barrierefreiheit effizient um
Die Umsetzung muss nicht kompliziert sein. So gehen Sie strukturiert vor:
Audit Ihrer Website: Technischer und inhaltlicher Check auf Barrieren
Maßnahmenplan: Priorisierung nach Aufwand und rechtlicher Relevanz
Technische Optimierung: HTML-Struktur, ARIA-Labels, Kontrast etc.
Abschlusstest & Monitoring
Wie ONLINERY Sie dabei unterstützt
Ich bin lege mit meiner Agentur den Fokus auf Performance, Suchmaschinenoptimierung und rechtssichere Webpräsenz. Ich helfe Ihnen gezielt dabei, Ihre Website technisch und strukturell auf Barrierefreiheit zu prüfen und zu optimieren. Bei Bedarf arbeite ich eng mit Entwickler:innen und Jurist:innen zusammen, um eine praxisnahe und gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen.
Mein Angebot:
Website-Audit mit Barrierefreiheits-Check
Maßnahmenplan mit Prioritätenliste
Unterstützung bei der technischen Umsetzung mit Ihrem Webteam
Optional: rechtliche Prüfung durch meinen Partneranwalt
Fazit: Jetzt handeln, statt abwarten
Barrierefreiheit ist mehr als gesetzliche Pflicht: Sie ist ein Zeichen für Inklusion, Professionalität und digitale Reife. Je früher Sie handeln, desto größer der Vorsprung.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website fit für 2025 machen.
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