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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites: Was ab Juli 2025 gesetzlich gilt – und wie Sie jetzt handeln sollten
Ab Juli 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Websites. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Umsatz müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten – etwa durch Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität. Jetzt handeln lohnt sich: für rechtliche Sicherheit, bessere Usability und ein inklusives Markenbild.
2. Juni2 Min. Lesezeit
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